Du schaffst keine ständigen Gästewechsel? Du verbringst gerne Zeit mit Deinen Gästen oder suchst einfach eine Art Zwischenmieter, der Deine Wohnung hütet? Dann kannst Du Deine Unterkunft grundsätzlich über Airbnb auch für Langzeitbuchungen freigeben – eine Langzeitbuchung ist jede Buchung, die länger als 28 Tage dauert.
- Willst Du Deine Unterkunft für Langzeitbuchungen öffnen, dann regelst Du das in der Inseratsverwaltung -> Verfügbarkeitseinstellungen -> Buchungseinstellungen: Höchstaufenthalt. Stell dort die maximale Anzahl an Nächten ein, die ein Gast bei Dir bleiben darf. (Bei mir sind es aktuell 3000 Nächte.)
- Halte unbedingt Deinen Kalender aktuell! Überlege Dir, ob Du Deine Unterkunft auch oder gerade während Deiner Abwesenheit vermieten willst. Wenn ein Gast sich schon eingelebt hat, ist eine Anwesenheit von Dir vielleicht nicht mehr unbedingt erforderlich, weil er Deine Regeln und Wünsche kennt und respektiert. Sei Dir bewusst, dass Langzeitbuchungen oft von langer Hand geplant sind und vielleicht auch schon ein halbes Jahr im Voraus kommen. Schränkt Dich das zu sehr ein, stell unbedingt im Kalender unter Verfügbarkeitseinstellungen das „Zeitfenster für Buchungen“ ein – wie lange im Voraus soll Deine Unterkunft gebucht werden können?
- Die Preiseinstellungen sind natürlich völlig Dir überlassen. Mit der Höhe des Preises steuerst Du aber auch die Attraktivität Deines Angebots für Langzeitbuchungen. Daher kannst Du darüber nachdenken, einen Rabatt für Langzeitbuchungen einzustellen. Das regelst Du in der Inseratsverwaltung unter Preiseinstellungen: Rabatte. Ganz simpel gesagt musst Du abwägen: Viel Umsatz, viel Arbeit, evtl. Buchungslücken oder weniger Arbeit, weniger Umsatz, sicherer Umsatz.
- Sei Dir im Klaren, was Gäste für einen Langzeitaufenthalt benötigen. Vielleicht einen Platz zum Arbeiten, genügend Stauraum, einen Platz für Lebensmittel und und und … Fragt ein Gast einen
langen Zeitraum an, stell sicher, dass Du Deine Unterkunft die Bedürfnisse des Gastes erfüllt. Eine fehlende Küchennutzung stört vielleicht bei einem 2-Tages-Aufenthalt nicht, aber bei 3 Monaten
kann es den Gast mitunter nerven, ohne dass es ihm vorher klar geworden wäre. Überlege also, welche Stolpersteine Deine Unterkunft für Langzeitbuchungen hat und teile sie dem Gast mit.
Vermietest Du zum Beispiel Dein Arbeitszimmer, dann sei Dir im Klaren, dass das Zimmer für lange Zeit an einen Gast geht und Du es nicht permanent betreten solltest, um die Privatsphäre Deines Gastes zu schützen. - Ergänze ggf. die Hausregeln für Langzeitbuchungen. Wenn Du einen Gast für 3 Tage hast, der immer nachts um halb 3 kocht, stört Dich das vielleicht nicht, aber wenn es jede Nacht über 4 Monate hinweg vorkommt, kann es vielleicht Deine Nachbarn stören. Erwartest Du vielleicht, dass der Gast mitanpackt wie in einer normalen WG? Manche Gastgeber haben sogar Putzpläne – abgesehen davon, dass Du dann vielleicht keine Reinigungsgebühr nehmen solltest, informiere Deinen Gast vor der Buchung über Deine Regeln und verlass Dich nicht darauf, dass er alles gelesen hat.
- Erkläre Deinem Gast die Einschränkungen Deiner Unterkunft. Vielleicht möchtest Du nicht, dass seine Verlobte Deinen Gast jedes zweite Wochenende besucht oder er unangekündigt Besuch mit nach Hause bringt. Überleg Dir auch, ob Dein Gast bei Dir Post empfangen darf. Darf er Deine Waschmaschine mal mitbenutzen oder gibt es in der Nähe einen Waschsalon?
- Du hast einen netten Gast gefunden und ihr seid euch über den Preis einig? Prima, dann geht es jetzt ans Bezahlen. Aber Dein Gast druckst etwas rum, dass er schon 4 Monate im Voraus bezahlen muss? Da kannst Du ihn
beruhigen. Bei Langzeitbuchungen zahlst Dein Gast nicht die gesamte Summe im Voraus, sondern „nur“ den ersten Monat.
Die weiteren Raten werden dann monatlich eingezogen, sprich die nächste Rate wird erst am Ende des ersten Monats seines Aufenthalts fällig usw. - Dein Gast hat fest gebucht, der Kalender ist blockiert, aber plötzlich ändert sich etwas an seinen Plänen. Wenn er die Buchung ändern muss, geht das bis 30 Tage vor Buchungsantritt ohne
Zustimmung des Gastgebers. Innerhalb von 30 Tagen vor Reiseantritt musst Du einem Änderungswunsch erst zustimmen.
Wenn Dein Gast gar nicht erst anreisen kann und storniert, dann wird die erste Rate (also die ersten 30 Tage) trotzdem komplett an Dich einen Tag nach dem geplanten Check-in ausgezahlt. So sehen es die Stornierungsbedingungen für Langzeitbuchungen vor. - Dein Gast ist angekommen, alles wie erwartet. Prima, dann ist ja alles geregelt? Nein, nicht ganz. Grundsätzlich musst Du wie bei jeder normalen Buchung noch den Meldeschein von Deinem Gast ausfüllen lassen. Ist Dein Gast kein deutscher Staatsbürger, braucht er seinen Reisepass, dessen Nummer eingetragen werden muss – das gilt in Deutschland. Informier Dich vorher, was für das Land Deiner Unterkunft gilt. Bleibst Dein Gast länger als 6 Monate in der Unterkunft, musst er sich in Deutschland binnen zwei Wochen zusätzlich beim Einwohnermeldeamt anmelden. Bei kürzeren Langzeitaufenthalten kann er sich anmelden. Hierzu musst Du Deinem Gast eine Wohnungsgeberbestätigung ausfüllen. Diese beinhaltet keine rechtlichen Verpflichtungen für Dich, sondern besagt nur, dass er bei Dir wohnt.
- Es kann vorkommen, dass sich auch während des Aufenthalts etwas an den Plänen Deins Gastes ändert und er stornieren muss. Es gelten immer noch die Stornierungsbedingungen für Langzeitbuchungen (siehe oben). Das heißt, Dein Gast muss mindestens noch 30 Tage bezahlen vom Zeitpunkt der Stornierung an. Einer Buchungsänderung muss der Gastgeber zustimmen.
- Wenn Dein Gast eine Langzeitbuchung stornieren und vorzeitig abreisen musste, ist mit großer Wahrscheinlichkeit ein Batzen Geld für ihn weg. Du kannst Deinem Gast das Angebot machen, dass Du ihm etwas zurückerstattest für den Fall, dass Du die Unterkunft erneut vermieten kannst. Überlege Dir das gut – Geld ist sehr karma-lastig. ;-)
- Viele Gastgeber machen sich bei Langzeitbuchungen sorgen, ihre Unterkunft so lange in fremde Hände zu geben. Zum einen sollten wir immer bedenken – Airbnb ist auf Vertrauen aufgebaut. Wer
etwas verwüsten will, kann das auch in einer Nacht tun. Aber das kommt ja so gut wie nie vor – also nicht zu viele Sorgen machen. Trefft einfach Vorkehrungen: Stellt eurem Gast alle nötigen
Reinigungsmittel zur Verfügung, Staubsauger, Besen, Kehrschaufel, Müllbeutel, einen Putzeimer, Wischlappen usw.
Übernehmt ihr regelmäßig eine Zwischenreinigung, begebt ihr euch damit in Gefahr, eine hotelähnliche Zusatzleistung anzubieten und eure Vermietung gewerblich machen zu müssen. Je nach Standard der Unterkunft, könnt ihr eurem Gast vielleicht einen ansässigen Reinigungsservice empfehlen.
Auch regelmäßige Kontrollbesuche kommen vielleicht nicht so gut beim Gast an und können als Misstrauen verstanden werden. Bietet Langzeitbuchungen nur an, wenn ihr euch damit wohl fühlt, ansonsten werdet ihr jeden Aufenthalt mit Magenschmerzen verbringen.
Es ist eine Kunst, eine schöne, individuelle, unempfindliche und pflegeleichte Unterkunft zu schaffen. Bestenfalls versteht ihr euch mit dem Gast so gut, dass es sowieso keine verschlossenen Türen gibt.
Macht rechtzeitig vor Buchungsende einen Begehungstermin aus, damit ihr am Tag des Check-outs keine unangenehmen Überraschungen erlebt. Denn möglicherweise steht der Nachfolge-Gast schon auf der Matte, und ihr müsst vorher noch was in Ordnung bringen.
[Dieser Artikel erschien ursprünglich im Airbnb Community Center.]
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Christina Hausladen (Dienstag, 04 Februar 2020 07:19)
Habe im August 2018 jemanden einen Mietvertrag gegeben, der kam nicht von Airbnb. Unbefristet und Kündigung nach gesetzlichen Vorschriften. Ich habe in meinen Haus viele Gäste von Airbnb. Ich möchte diese Person unbedingt los werden, sehr unstimmig ist es erst ab Januar. Da Gäste im Haus und ich unangenehmes verhalten zu meinen Gästen befürchtet habe ich noch nicht gekündigt. Weiß auch nicht wie denn die gesetzlichen Bestimmungen in diesen Fall ist. Wer weiß einen Tipp?